
Schornsteinfegerinnung Karlsruhe
QUALITÄTSHANDWERK MIT TRADITIONSBEWUSSTSEIN
| Auszubildender: | Drei Jahre Ausbildung im Ausbildungsbetrieb, in überbetrieblichen Ausbildungs-stätten und der Berufsschule. Erlernen aller Fertigkeiten und Kenntnisse, die zur Gesellenprüfung erforderlich sind. |
| Geselle: | Drei Jahre eigenverantwortliche Arbeit gemeinsam mit dem Bezirksschornstein-feger, der verpflichtet ist, einen Mitarbeiter zu beschäftigen. Sammeln prakti-scher Erfahrungen als Zulassungsvoraussetz- ung zur Meisterprüfung. |
| Meisterprüfung: | Nach drei Jahren Arbeit als Geselle, Besuch von Meisterprüfungsvorbereitungs-kursen und Lehrgängen der Innungen zur Anpassung an die technische Ent-wicklung. Ablegung der Meisterprüfung vor der Handwerkskammer. |
| Meistergeprüfter Geselle: |
Eintragung in ein Verzeichnis der Bewerber für einen Kehrbezirk bei der Anstel-lungsbehörde. Weitere eigenverantwortliche Arbeit im Schornsteinfegerbetrieb, zehn bis dreizehn Jahre Vorbereitung auf die Selbständigkeit, dabei vermehrt Aufgaben der Prüfung und Begutachtung, eigenverantwortlicher Arbeitsvorberei-tung und Kehrbezirksführung sowie Ausbildung des Nachwuchses. |
| BSM auf Probe: | Ein Jahr eigenverantwortliche Führung des Kehrbezirkes, Prüfung der ordnungs-gemäßen Führung durch zuständige Behörde. |
| Bezirks-Schornsteinfegermeister: | Eigenverantwortliche Führung und Verwaltung eines Kehrbezirkes als Inhaber eines Gewerbebetriebes, zugleich Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben als be-liehener Unternehmer, allgemein bis zum 65. Lebensjahr. |
| Weiterbildung: | - Lehrgänge zur Anpassung an die technische Entwicklung. - Fachlich spezialisierte Weiterbildungslehrgänge für Gesellen und Meister. - Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung. - Vorbereitungslhrgänge auf die Übernahme und Führung des Kehrbezirks. - Aktuelle Schulungen für Schornsteinfegergesellen und -meister. - Lehrgänge für Ausbilder, Unterweiser der überbetrieblichen Unterweisung. |
