Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Schornsteinfegerinnung Karlsruhe

QUALITÄTSHANDWERK MIT TRADITIONSBEWUSSTSEIN

Glückstour 2010 macht Halt in der Heidelberger Kinderklinik

Am 3. Juni 2010 machte die „Glückstour 2010“ Halt in Heidelberg. Hier besuchten 32 radelnde Schornsteinfeger aus ganz Deutschland die neue Kinderklinik. Ihre Tour begannen diese am selben Tag in Wernau bei Stuttgart und wird sie bis nach Bremen führen. Dort findet ab dem 9. Juni der 126. ZIV-Tag des Zentralinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks statt.

Vor während und nach der Glückstour sammelt der Verein „Schornsteinfeger helfen krebskranken Kindern e.V.“ Spendengelder, welche sie dann wieder an helfende Organisationen und Einrichtungen weitergeben. So auch in Heidelberg an den Verein „Aktion für krebskranke Kinder e.V. Heidelberg“, deren Vorsitzende Frau Gabriele Geib gerne einen Scheck über 5.000,- € entgegen nahm.

Empfangen wurden die radelnden Spendensammler an der Kinderklinik im Neuenheimer Feld von Kollegen der Schornsteinfegerinnung für den Regierungsbezirk Karlsruhe, von dem Heidelberger Bundestagsabgeordneten Dr. Karl Lamers, von Prof. Andreas Kulozik dem Leiter der Onkologie der Kinderklinik und eben von Frau Gabriele Geib.

Seit 2006 sammelte der Verein bereits über 700.000,- € für die kleinen Patienten und verteilte diese Beträge stets an Ort und Stelle der Glückstoren.

Details können unter www.schornsteinfeger-helfen.de und www.glueckstour.de eingesehen werden.

 


Abfegen bei Ehrenmeister Udo Gehrig

Abschied: Bezirksschornsteinfegermeister Udo Gehrig feierte am 19.03.2010 seinen 65. Geburtstag und geht Ende des Monats in den Ruhestand

 

 

Zum traditionellen Abfegen lud er ein und rund 20 Kollegen kamen in seinen Kehrbezirk nach Mannheim-Gartenstadt, welchen Udo Gehrig noch bis 31. März 2010 verwalten wird.

 

Nach über 50 Jahren hat er "abgekehrt"

Von unserem Redaktionsmitglied Anne-Kathrin Jeschke

 

 

Aufgereiht stehen die Kinder des Katholischen Kindergartens Sankt Elisabeth in der Gartenstadt da, mit großen Augen bestaunen sie die vielen "schwarzen Männer" auf dem Hof. Während sich einige noch ganz ängstlich verstecken, diskutiert einer schon ganz forsch mit den Schornsteinfegern über deren Arbeitsgerät, "den "Handfeger". Der Pimpf zeigt auf einen: "Der Handfegermann". Das Gelächter ist groß unter den Kollegen. Doch obwohl eine ganze Gruppe der "Glücksbringer" da ist, steht heute einer von ihnen im Mittelpunkt - und der verschenkt Süßes an die Kindergartenkinder, außerdem Rauchmelder "für die Sicherheit". Er heißt Udo Gehrig und ist Schornsteinfeger im Kehrbezirk Acht - der Gartenstadt.

 

Das allerdings nur noch bis zum letzten dieses Monats. Gestern feierte er seinen 65. Geburtstag und hatte dies zum Anlass genommen, Freunde, Kollegen, Mitarbeiter und Ehemalige zum "Abkehren" einzuladen. "Sie alle haben sich frei genommen." Der zukünftige Ruheständler war ganz gerührt über die vielen Besucher in traditioneller Kluft, mit Zylinder waren die Kollegen gekommen. Mit dem sogenannten "Abkehren" verabschiedete sich der Schornsteinfegermeister symbolisch von seinen Kunden. Stellvertretend für die vielen Haushalte, die er seit 1989 in der Gartenstadt besucht hat, hatte er für diese Tradition zwei Kindergärten ausgewählt. Die Gruppe besuchte auch die Evangelische Kindertagesstätte Himmelsstern.

 

Mit einem lachenden und einem weinenden Auge, so Gehrig, trenne er sich vom Berufsleben. Froh sei er, sich nicht mehr mit all den neuen Aufgaben vom Gesetzgeber "herumschlagen" zu müssen. Beispielsweise werden seine Kollegen ab 2013 "in den Wettbewerb geschickt", wie Gratulant Jürgen Braun, Obermeister der Schornsteinfegerinnung Karlsruhe, berichtete. Von da an können Kunden selbst entscheiden, welchen Schornsteinfeger sie beauftragen. Erneuerbare Energien seien allerdings keine Gefahr für ihre Branche: "Unser Aufgabenfeld verlagert sich eben", so Braun. Man werde immer mehr auch zum "Energiepolizisten". Doch mit dem Arbeitsalltag beschäftigten sich die Kaminkehrer gestern nicht, sie ließen die Arbeit ruhen und feierten Abschied. So bekam Gehrig ein A-cappella-Ständchen von den "Sechszylindern" - ebenfalls Schornsteinfeger. Die Arbeit habe ihm immer viel bedeutet, sagte Gehrig. Und auch seine Frau Erika weiß: "Das war sein Traumjob und ist es bis heute geblieben." Sie freut sich, dass ihnen nun mehr Zeit bleibt. "An erster Stelle stehen dann die Enkelkinder", sagte Udo Gehrig. Enkelin Julia ist neun Jahre alt, im Mai bekommt sie ein Geschwisterchen. Und es geht auf Schiffsreise - erst mit Kollegen vom (Schornsteinfeger-)Kegelclub, dann mit Frau Erika. Gehrig versicherte: "Langweilig wird uns nicht."

 

 

Entnommen aus dem „Mannheimer Morgen“ vom 20.03.2010, welcher auch im Internet unter www.morgenweb.de eingesehen werden kann.

 


Innung gratuliert dem neuen Landrat Dallinger

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Bernhard Köhler gratuliert Stefan Dallinger

Vorstandsmitglied Bernhard Köhler überbrachte dem neugewählten Landrat des Rhein-Neckar-Kreises Stefan Dallinger die Grüße der Schornsteinfegerinnung Karlsruhe.


Leitartikel von Franz Klumpp

des Präsidenten des Landesinnungsverbandes des Schornsteinfegerhandwerks für Baden-Württemberg

Das Jahr 2009 neigt sich dem Ende entgegen und wir alle hoffen auf einige ruhige, besinnliche und erholsame Stunden über die Weihnachtstage. Diese Zeit wird auch dazu genutzt, sich Gedanken über das zu machen, was  hinter uns liegt und auch über das, was wir erwarten.

 

Schauen wir zurück

Am 29. November 2008 wurde das novellierte Schornsteinfegerrecht in Kraft gesetzt. Sowohl das geänderte Schornsteinfegergesetz als auch das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz traten im November 2008 in Kraft. Gravierende Veränderungen kamen dadurch auf uns zu und werden dadurch noch auf uns zukommen.

Durch das neu in Kraft gesetzte Schornsteinfegerhandwerksgesetz ging die Verpflichtung, die Vorgaben der Kehr- und Überprüfungsordnung zu erfüllen, vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister an den jeweiligen Eigentümer über.

Die Neuregelung brachte auch den Feuerstättenbescheid.

Alle Hausbesitzer müssen bis zum Ende des Jahres 2012 einen solchen Bescheid erhalten. Darin stehen die kehr-, überprüfungs- und messpflichtigen Anlagen mit den dabei einzuhaltenden Ausführungsterminen. Der Bescheid ist demnach das Leistungsverzeichnis für die in den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen vorgeschriebenen Tätigkeiten rund um die Feuerungsanlage.

Diesen Feuerstättenbescheid erhält der jeweilige Eigentümer im Zuge der durchzuführenden Feuerstättenschau oder durch Anforderung beim BSM.

Sowohl die Zustellung als auch die Vorgaben für die Ausstellung und nicht zuletzt die zu erhebenden Gebühren werden immer wieder diskutiert.

 

Bundes- Kehr- und Überprüfungsordnung

Zum 1.1.2010 wird die neue Kehr- und Überprüfungsordnung in Kraft treten.

Dies ist in diesem Bereich zum ersten Mal eine Verordnung, welche alle Bundesländer überwiegend einheitliche Grundlagen schafft.

Die Grundlagen der anstehenden Verordnung entstammen der baden- württembergischen Kehr- und Überprüfungsordnung.

 

Ein Teil der KÜO trat bereits im Juni 2009 in Kraft. Es handelte sich dabei um die §§ 5 und 6. Der § 5 regelt die Rückmeldung für durchgeführte Arbeiten durch einen anderen Betrieb als den zuständigen BSM und im § 6 werden die Gebühren für den Feuerstättenbescheid geregelt.

 

Für alle Tätigkeiten, welche in einem Land als kehr- und überprüfungspflichtig angesehen werden und die Bundes- Kehr- und Überprüfungsordnung keine Regelung beinhaltet, können die Bundesländer eigene Ergänzungsverordnungen erlassen.

Unklar ist, ob unser Bundesland unter der Verantwortlichkeit des Wirtschaftsministeriums eine solche Kehr- und Überprüfungsordnung erlässt. Sicher wissen wir nur, dass wenn es eine landesspezifische Verordnung gibt, diese durch die EU-Kontrolle gehen muss. Nur durch eine Ratifizierung durch die Europäische Gemeinschaft macht eine solche Verordnung macht eine solche Festlegung sicher. Auch wenn die Ergänzungs- KÜO erlassen wird, wird diese zum 1.Januar 2010 auf keinen Fall in Kraft treten können.

Die Umsetzung in die Praxis wird uns über den Jahreswechsel einiges abverlangen.

Neue Tätigkeitsfelder, wie z. B. die Abgaswegeüberprüfung bei Öl, andere Grundlagen, z.B. die Meterzahl bei senkrechten Abgasanlagen anstelle der bisher verwendeten Stockwerke oder die erforderliche Zuordnung der Seitenwände einer senkrechten Abgasanlage für die Feuerstättenschau sind Beurteilungen, welche bei der Umsetzung noch einige Arbeitsstunden erfordern.

 

Wichtig ist es auch, die Kunden über alle Veränderungen zu informieren.

Aufklärungsarbeit ist hier unbedingt erforderlich

 

Bedingt durch die gesetzlichen Veränderungen ist eine Regelung über die Zuständigkeit für den Vollzug erforderlich, da die bisherige Regelung im November 2008 außer Kraft getreten ist.

In einer Sitzung des Baden-Württembergischen Landtags am 26. November wurde das Zuständigkeitsgesetz diskutiert und in der Landtagssitzung am 9. Dezember verabschiedet. Durch das Inkrafttreten wird die untere Verwaltungsbehörde, wie vor der Veränderung in den gesetzlichen Grundlagen unseres Handwerks, für den Vollzug verantwortlich sein.

 

Kehrbezirksvergabe

Ab dem 1. Januar 2010 erfolgt die Besetzung aller freiwerdenden Kehrbezirke nach dem im § 9 des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes festgelegten Ausschreibeverfahren. Alle Schornsteinfeger, welche die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, können sich um einen Kehrbezirk bewerben. Das Alter oder der bisherige Berufsweg ist für eine solche Bewerbung unerheblich.

Das Gesetz sagt aus, dass die Ausschreibung öffentlich sein muss.

Die ersten Kehrbezirke in Baden-Württemberg sind ausgeschrieben und auch vergeben.

Bewerben kann sich jeder, der die Voraussetzungen hat. Ehemalige A-Bewerber ebenso wie ehemalige B-Bewerber, aber auch Bewerber, welche bisher noch in keiner Liste waren, aber die Voraussetzungen erfüllen. Die Ausschreibung erfolgt durch das Regierungspräsidium Stuttgart.

 

VWVAAV-Schornsteinfeger

Um dem Gesetz genüge zu tun, das im § 9 Abs. 4 festlegt, dass die Auswahl zwischen den Bewerbern und Bewerberinnen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorzunehmen ist, hat das Land Baden-Württemberg in

Verantwortlichkeit des Wirtschaftsministeriums am 13. Oktober 2009 die erlassen.

Diese VwV legt fest, welche Unterlagen vorzulegen sind. Sie regelt durch anzusetzende Faktoren, wie die einzelnen Kriterien zu berücksichtigen sind.

So bekommt die Gesellenprüfungsnote den Multiplikationsfaktor 1, während die Note der Meisterprüfung den Multiplikationsfaktor 3 erhält.

Ebenfalls erhalten die Weiterbildungsaktivitäten und die Berufserfahrung den Faktor 3.

Der Bewerber oder die Bewerberin mit der höchsten Punktzahl bekommt den Kehrbezirk zugesprochen.

Bevor dies allerdings entschieden wird, soll eine Anhörung bei der zuständigen Behörde für den zu besetzenden Kehrbezirk erfolgen.

Leider war es nicht möglich, wesentliche Vorstellungen des Berufsstandes in das Beurteilungs- und Bewertungsverfahren einzubringen.

 

Die Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes“ ist mittlerweile abgeschlossen.

Am 03.12.2009 wurde die Novelle der 1.BImSchV verabschiedet, nachdem die zuständigen Bundestagsausschüsse den Änderungsvorschlägen des Bundesrates zugestimmt haben. Die neue 1.BImSchV wird voraussichtlich Anfang März 2010 in Kraft treten.

Die wichtigste Änderung wird die „Streckung“ der Messintervalle sein.

Bei Anlagen, welche nicht älter als 12 Jahre sind, wird die Messung einmal in drei Jahren und bei Anlagen älter als 12 Jahre einmal in zwei Jahren durchgeführt.

Weiterhin ist die 11 kW Grenze gefallen und die bivalente Heizung ist in die Überwachung mit aufgenommen worden.

Abzuwarten bleibt noch, wie die Umsetzung angegangen wird.

Es ist wichtig festzulegen, dass ein gleitender Übergang möglich ist.

 

Heizkesselreinigung

Bezüglich der Reinigung von Feuerstätten, die der Überwachung durch den BSM unterliegen, hat der Fachverband Sanitär- Heizung- Klima Baden-Württemberg das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg um Klarstellung gebeten.

Auf Grund der gesetzlichen Festlegungen vertritt das Ministerium die Rechtsauffassung, dass es sich bei der reinen Kesselreinigung schon um eine gewerbliche Wartungsarbeit handelt, welche einen Einfluss auf das Überprüfungs- und Überwachungsergebnis hat.

In einem Schreiben vom 25. August 2009 an den Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden- Württemberg teilt das Wirtschaftsministerium Baden- Württemberg diesen sowie den unteren Aufsichtsbehörden mit, dass der zuständige Bezirksschornsteinfeger in seinem Kehrbezirk solche Reinigungsarbeiten nach § 12 Abs. 2 SchfG bis einschließlich 31.12.2012 nicht mehr durchführen darf.

Mit dieser Definition kann das Schornsteinfegerhandwerk nicht einverstanden sein.

Tätigkeiten, welche zu unserem Berufsbild gehören, müssen auch vom Handwerk durchgeführt werden dürfen.

 

Baden-Württemberg GmbH

Beim 47. Landesinnungsverbandstag in Offenburg stimmten die Delegierten über die Gründung einer marktorientierten Gesellschaft ab. Einstimmig wurde die Gründung einer GmbH mit Sitz in Ulm beschlossen.

Es ist vorgesehen, dieser Gesellschaft den Namen „STS Schornsteinfeger Technologie Service Baden-Württemberg GmbH“ zu geben.

Eine solche am Markt orientierte Gesellschaft ist unserer Meinung nach richtig und wichtig und für die geforderte Marktöffnung unseres Berufes auch unumgänglich.  Gesellschafter der GmbH werden sowohl der Landesinnungsverband als auch die vier in Baden-Württemberg vertretenen Innungen sein. Von diesen fünf Gesellschaftern stammt auch das Einlagekapital. Dieser Gesellschaft gehören die Mitglieder der jeweiligen Innungen durch die Innungsmitgliedschaft an.

 

Zum anstehenden Weihnachtsfest wünsche ich uns allen ausreichend Ruhe und Muse, um über das in diesem Jahr Erlebte nachzudenken und uns auf das Kommende einzustellen.

Ausreichend Zeit für uns, unsere Familien und Freunde, um trotz allen Veränderungen die Kraft zu tanken für das Kommende.

 

Ich wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2010.

 

 

 


Türkische Delegation in Karlsruhe

Eine Türkische Delegation war am 15.12.2009 zu Gast bei der Schornsteinfegerinnung Karlsruhe

In den Tagen vom 14.-19. Dezember befanden sich 10 angehende Schornsteinfegerfunktionäre aus der Türkei in Hessen und Baden-Württemberg und besuchten neben der Schornsteinfegerinnung auch Firmen die mit Feuerungsanlagen, Feuersicherheit und Brennstoffversorgung befasst sind.

Am Dienstag, 15.12.2009 wurde die Delegation in der Geschäftsstelle der Schornsteinfegerinnung Karlsruhe vom Obermeister Jürgen Braun begrüßt. In einem kurzen Vortrag informierte Braun die interessierten Gäste über die Strukturen des Schornsteinfegerhandwerks in Deutschland, den vorbeugenden Brandschutz, das Qualitätsmanagement,  die Ausbildung und die Aufgaben deutscher Schornsteinfeger.

Nach einem gemeinsamen Mittagessen in der Karlsruher Bildungsakademie der Handwerkskammer wurde vom Innungstechniker Manfred Mumm eine Schornsteinquerschnittsberechnung nach DIN EN 13384 an der entsprechenden Software demonstriert. So konnte aufgezeigt werden, dass Störungen der Abführung der Verbrennungsgase rechnerisch auch schon im Stadium der Anlagenplanung erkannt werden können. Im Anschluss wurde die Delegation in den Versuchsraum/Prüfstand der Innung geführt. Dort wurden verschiedene Abgasanalysegeräte vorgeführt sowie Varianten der Reinigung von Abgasanlagen demonstriert. Hierfür nahm sich Franz Weniger vom Vorstand der Innung viel Zeit und stieß hier auf wissbegierige Zuhörer. Die hohen Qualitätsstandards der eingesetzten Abgasanalysegeräte von den deutschen Bezirksschornsteinfegermeistern werden durch verpflichtende Prüfstandschecks sichergestellt. Hiervon zeigten sich auch die Gäste aus der Türkei sehr angetan.

Zum Abschluss versammelten sich alle auf dem hoch gelegenen Flachdach der BIA um eine Schornsteinreinigung praxisnah präsentiert zu bekommen.

Die Gruppe um den deutschsprachigen Delegationsleiter Can Cetin, wohnhaft in Pforzheim, ist seit 2005 dabei ein ähnliches Schornsteinfegersystem wie in Deutschland in der Türkei zu installieren. Hierfür ist von offizieller Seite des türkischen Staates auch Unterstützung zugesagt. In der Türkei kommen jährlich mehrere Hundert Bürger zu Tode, weil Feuerungsanlagen mangelhaft errichtet und betrieben werden. Im Zuge des angestrebten Beitritts des türkischen Staates wird ein Angleich von Sicherheitsstandards von Feuerungsanlagen für die Regierung in Ankara unumgänglich. Auch hier werden wir aber feststellen müssen, dass die Mühlen der Gesetzgebung insbesondere hier sehr langsam mahlen. Richtet man den Blick allerdings unweit von Baden auf die andere Rheinseite zu unseren französischen Freunden, so werden wir feststellen, dass auch hier mehrere Hundert CO-Tote jährlich zu beklagen sind. Und Frankreich gehört zu den Gründern der Europäischen Union! In Deutschland ist jeder durch Feuerungsanlagen geschädigte oder zu Tode gekommene Bürger einer zuviel, aber diese Unglücksfälle sind zahlenmäßig hierzulande derart niedrig, dass diese nicht einmal statistisch erfasst werden.

Die Delegation verabschiedete sich am späten Nachmittag mit dem unbändigen Willen in ihrer Heimat etwas für die Sicherheit ihrer Landsleute bewegen zu wollen, auch wenn nach Aussage des Delegationsleiters dies noch viele Jahre dauern wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Schornsteinfegerhandwerk auf Leistungsschau in Dornstetten

Schornsteinfegerhandwerk präsentiert sich bei der Leistungsschau in Dornstetten

Am 02. und 03. Oktober 2009 präsentierten sich die Bezirksschornsteinfeger-meister Karl-Heinz Gaiser und Dietmar Schwarz mit einem Beratungsstand bei der Leistungsschau für das Handwerk in Dornstetten bei Freudenstadt.

Für die Besucher gab es am Stand Informationen über den Energie-Spar-Check Baden-Württemberg, den Energieausweis sowie über die allgemeinen Themen und Problemchen unseres Handwerks.

An beiden Ausstellungstagen konnte wieder festgestellt werden, dass bei der Bevölkerung ein großer Beratungsbedarf besteht. Mehrfach bekamen wir zu hören, dass der Kunde auch nach 2013 gerne bei seinem Schornsteinfeger bleiben möchte. Gerade in den Zeiten des Umbruchs und der anstehenden Veränderung des Schornsteinfegerhandwerks erschien es uns wichtig, die Kundschaft ausreichend zu beraten und für die Fragen stets ein offenes Ohr zu haben. In den Bereichen des Brandschutzes, der Betriebssicherheit von Feuerstätten und der Energieeinsparung ist der Schornsteinfeger ein wichtiger Partner für die Kunden.

In der Stadthalle präsentierte sich das Gesamthandwerk diesmal mit herbstlich geschmückten Beratungsständen und entsprechender Sitzgelegenheit. Die Besucher sollten zum Verweilen bei ihren Handwerksbetrieben animiert werden.

 





Bundesland: Baden-Württemberg
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

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